Tauffeier
Das Sakrament der Taufe:
Taufsonntag in der PG Saalethal
- Der Taufsonntag in der PG Saalethal ist immer der 2. Sonntag im Monat.
- Da jeden Sonntag in Gemeinden des großen Pastoralen Raums Bad Kissingen Taufsonntage sind, könnten Sie auch woanders die Taufe (mit-) feiern!
Bei der Taufanmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Name u. Anschrift des/der Taufpaten/in.
Wenn der Pate/die Patin nicht aus unseren Gemeinden ist, wird ein Taufzeugnis benödigt - wenn Sie in einer anderen Pfarrgemeinde wohnhaft sind, führen die SeelsorgerInnen dort das Taufgespräch und geben uns die Zustimmung zur Feier der Taufe
Der Taufspender nimmt mit Ihnen Kontakt auf
und trifft sich zur Vorbereitung der Taufe und zur Gestaltung des Taufgottesdienstes mit Ihnen (und evtl. auch zusammen mit den anderen Tauffamilien).
Der Ort des Taufgespräches kann auch die Taufkirche sein.
Falls ein mit Ihnen verwandter oder befreundeter Priester oder Diakon die Taufe feiern will/soll, dann sprechen Sie das bitte mit uns ab.
Es gelten auch hier die aktuellen Corona-Regelung.
Getauft werden ist das eine, ein Christ werden das andere.
Damit in Ihrem Kind ein Draht zu Gott wächst, es ihn lieben und vertrauen lernt und auch die Liebe zu den Nächsten und zu sich selber, braucht es Sie und den/die Paten/in.
Wir wollen Ihnen Angebote ermöglichen, mit Gott und der Kirche und mit Christen und christlicher Gemeinschaft und Lebensweise in Berührung zu kommen und im Kontakt zu bleiben.
Falls Ihre Kinder schon älter sind oder Sie als Erwachsener sich taufen lassen wollen, sieht der Vorbereitungsweg anders aus und dann kann es auch andere Termine für die Taufe geben.
Jeder Zeit können Sie auch Ihre Kinder segnen lassen, falls Sie sich mit der Taufe noch unsicher sind.
Wie auch immer: Melden Sie sich bitte.
Informationen zum Patenamt bei der Kindertaufe
1. Was versteht die Kirche unter einem Paten?
Wenn in der frühen Kirche jemand Christ werden wollte, geschah dies durch persönliche Beziehungen zu einem Mitglied der Gemeinde. Diese Kontaktperson half dem Bewerber, den Glauben der Kirche kennenzulernen, begleitete ihn auf seinem Vorbereitungsweg und bezeugte vor der Gemeinde, dass er oder sie es ernst meinte. Vor der Zulassung zur Taufe wurden diese „Bürgen“ befragt, ob der potentielle Christ sich in seinem praktischen Verhalten als Jünger Jesu erweist. Im positiven Fall wurde die betreffende Person dann zur Taufe zugelassen.
Bei der Kindertaufe waren solche Bürgen nicht notwendig – diese Funktion hatten ja dann die Eltern.
Dennoch führte man allmählich auch bei der Kindertaufe das Patenamt (lateinisch „patrinus“ = Bürge, Beistand) ein. Eine unglückliche Entwicklung führte im Mittelalter dazu, dass die Paten nach und nach alle Funktionen der Eltern bei der Taufe übernahmen und diese meist abwesend waren.
Heute sieht man wieder deutlicher, dass ja die Eltern die ersten „Kontaktpersonen“ des Kindes sind – besonders auch hinsichtlich der Hinführung zu einem christlichen Leben. Demgegenüber hat der Pate oder die Patin nur eine nachgeordnete Bedeutung.
Allerdings: Gerade heutzutage, wo christliche Lebensführung kein Allgemeingut mehr ist, sondern eher eine Ausnahmeerscheinung darstellt, könnten Kinder und Jugendliche durch die Lebensführung ihres Paten / ihrer Patin durchaus aufmerksam werden auf das, was christliches Leben so besonders macht und durch deren Art zu leben herausgefordert werden, ihre eigene Taufentscheidung quasi nachzuholen.
2. Welche Voraussetzungen gibt es für das Patenamt?
Daraus ergibt sich schon, was im Grunde die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass jemand das Patenamt übernehmen kann:
Er oder sie sollte selber aus dem Glauben an Jesus leben.
Aus diesem Hintergrund sind die äußeren Bedingungen zu verstehen, die die Kirche für die Übernahme eines Patenamtes vorsieht:
Der Pate bzw. die Patin
- „muss vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern … bestimmt sein; und muss zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten.
- muss die seiner Aufgabe entsprechende Reife haben, die vorausgesetzt wird, wenn er / sie das 16. Lebensjahr vollendet hat …
- muss durch die drei Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie eingegliedert sein und soll ein Leben führen, das dem Glauben und der zu übernehmenden Aufgabe entspricht …
- muss der katholischen Kirche angehören.“ („Die Feier der Kindertaufe“ – Praenotanda generalia)
Wenn ein Christ aus einer nichtkatholischen Kirche für das Patenamt als geeignet erscheint, kann dieser zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden, im Falle der Ostkirchen auch als Taufpate.
Ihre Seelsorgerinnen und Seelsorger
Unsere Pfarrbüros helfen Ihnen gerne weiter:
- Euerdorf: 0 97 04 / 60 19 50
- Aura: 0 97 04 / 71 51
Erstkommunion
Erstkommunion
Erstkommunion 2021
Falls ein Kind Ihrer Familie sich auch auf die Erstkommunion vorbereiten will, jedoch keinen Brief erhalten hat, wenden Sie sich bitte an Ihr Pfarrbüro.
Downloads:
Firmung
Das Sakrament der Firmung
Firmung 2021
Firmanmeldung im Pastoralen Raum Bad Kissingen
Geplanter Termin der Fimung: 16. Juni 2021 in Bad Kissingen
⇒Firmanmeldung
Kontaktdaten:
⇒Gerd Greier
⇒Christine Seufert
⇒Roland Lutz
Trauung
Das Sakrament der Trauung
Die erste Anlaufstelle für eine kirchliche Trauung ist die Kirchengemeinde, in der einer der katholischen Partner wohnt.
Ein Seelsorger führt mit Ihnen ein Gespräch in dem das Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt wird.
Dazu werden aktuelle Taufzeugnisse aus Ihrer Taufpfarrei benötigt.
Findet die Trauung in unserer Pfarrei statt, wird im Gespräch schon der Rahmen der Feier geklärt und Hilfen gegeben zur Auswahl der Schrifttexte, Gebete und Lieder.
Findet die Feier in einer anderen Gemeinde statt, dann wird das ausgefüllte Protokoll vom Pfarramt mit der Überweisung dorthin gesandt.
Das Sakrament der Ehe spenden sich die Partner gegenseitig. Die Feier findet in einer Messe oder in einer Wort-Gottes-Feier statt.
Unsere Pfarrbüros helfen Ihnen gerne weiter:
- Euerdorf: 0 97 04 / 60 19 50
- Aura: 0 97 04 / 71 51
Krankensalbung
Das Sakrament der Krankensalbung
Entgegen überkommener Vorstellungen ist die Krankensalbung kein „Sterbesakrament". Auch eine bevorstehende schwierige Operation, oder eine längere schwere Krankheit kann ein Anlass dafür sein, Gottes Kraft und Trost für diese Zeit in besonderer Weise zu erbitten.
In Zeiten schwerer Krankheit ist es wichtig, dass Mitmenschen dem Betroffenen zu Seite stehen. Dabei geht es nicht nur um tägliche Pflege und Versorgung, auch die Seele eines Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung. Zeigen Sie, dass Sie dem Leidenden nahe sind. Nehmen Sie sich auch Zeit für Gespräche. Selbst Personen, die scheinbar nicht mehr aufnahme- und kommunikationsfähig sind, spüren die Gegenwart eines lieben Menschen und nehmen seine Stimme und Berührungen wahr.
Die Krankensalbung kann mehrfach empfangen werden. Sie will die Nähe Gottes besonders in Krisenzeiten erfahrbar machen. Sie schenkt dem Kranken Stärkung und Zuspruch zur Heilung und Genesung.
Wenn Sie oder ein Angehöriger die Krankensalbung empfangen möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder bei Notfällen unter der Nummer:Tel.: 01 76 / 43 27 55 25
Wir Priester spenden Ihnen dann unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen das Sakrament der Krankensalbung.
Beerdigung
Beerdigungen
Im Trauerfall wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Bestattter. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin der Beisetzung und gibt diesen an das Pfarrbüro weiter. Ein Seelsorger wird sich dann bei Ihnen melden und den weiteren Verlauf mit Ihnen besprechen.
Beerdigungen finden im Freien unter Auflagen der Hygieneregeln statt.
Der Trauergottesdienst ist gleich auf dem Friedhof, NICHT in der Kirche.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Bestatter.
Beichte
Das Sakrament der Buße
Wegen Corona können gerade die Beichtzimmer bzw. -stühle nicht benutzt werden.
Beichtgelegenheit
Beichtgespräche finden jeden Donnerstag von 16:30 - 17:30 im Pfarrhaus Bad Kissingen statt.
Melden Sie sich bitte im Pfarrbüro / Hartmannstraße 4 * Bad Kissingen
oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
Montags ist in der Stadtpfarrkirche Bad Kissingen nach dem Morgengottesdienst um 8:30 Beichtgelegenheit in der Sakristei.